EuGH erklärt Preisanpassungsklauseln für europarechtswidrig

21. März 2013 um 17:49 von

Mit Urteil vom heutigen Tage (Rechtssache C‑92/11) hat der Europäische Gerichtshof Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen, die den Wortlaut der AVBGasV  übernehmen, für europarechtswidrig erklärt. Die Entscheidung ist für die Versorgungswirtschaft von großer Bedeutung. Sie wirkt sich sowohl auf die Grundversorgung als auch auf die Gestaltung von Sonderkundenverträgen im Strom- und Gassektor aus. Der BGH hatte in Erwartung der EuGH-Entscheidung eine Reihe von Leitverfahren ausgesetzt.

Ausgangsverfahren

In dem der EuGH-Vorlage zugrunde liegenden Verfahren streiten die RWE Vertrieb AG und die Verbraucherzentrale NRW (aus abgetretenem Recht von verschiedenen Sonderkunden) um Gaspreisänderungen im Zeitraum 2003-2005. Das Gasversorgungsunternehmen hatte in den AGB seiner Sonderkundenverträge das gesetzlich im Tarifkundenverhältnis geltende einseitige Preisänderungsrecht (§ 4 Abs. 1, 2 AVBGasV) übernommen.

Der BGH hatte dem EuGH diesbezüglich zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Die erste Frage lautete, ob die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dann keine Anwendung auf Preisänderungsklauseln findet, wenn die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelungen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind. Die zweite Frage betraf die Vereinbarkeit einer die AVBGasV unverändert übernehmenden Preisänderungsklausel mit der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (RL 93/13/EWG) sowie der Erdgasbinnenmarktrichtlinie (RL 2003/55/EG).

Die mündliche Verhandlung hatte am 28.6.2012 stattgefunden. Nachdem bereits die Schlussanträge der Generalanwältin in diese Richtung gewiesen hatten, war die nunmehr vorliegende Entscheidung des EuGH erwartet worden. (…)

TelDaFax-Insolvenz: Anfechtungen gehen weiter

13. März 2013 um 11:25 von

Auch im neuen Jahr erhalten Netzbetreiber unverändert Schreiben, mit denen der Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe, Dr. Biner Bähr, Zahlungen der insolventen TelDaFax-Gesellschaften im Zusammenhang mit der Belieferung von Endkunden mit Strom und Gas anficht.

Da eine Anfechtung kongruenter oder inkongruenter Deckung (§§ 130, 131 InsO) nur bis zu 3 Monate vor Stellung des Insolvenzantrages zurückreicht, wird die Anfechtung vielfach auf Tatbestände gestützt, die es ermöglichen, auch länger zurückliegende Zahlungen herauszuverlangen.

In einer Konstellation argumentiert der Insolvenzverwalter, die Zahlung einer TelDaFax-Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft sei rechtsgrundlos und damit unentgeltlich erfolgt. Die sog. Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) ermöglicht es im Erfolgsfalle, Sach- oder Geldleistungen des Schuldners wieder zur Masse zu ziehen, die bis zu 4 Jahre vor dem Eröffnungsantrag erfolgt sind. Bei dieser Art der Anfechtung kommt es maßgeblich darauf an, ob erstens tatsächlich eine unentgeltliche Leistung vorliegt und zweitens der Anfechtungsgegner (noch) bereichert ist. (…)

Durchsetzung der Duldungsansprüche nach § 12 NAV

18. Januar 2013 um 17:29 von

Bei der Erneuerung und Erweiterung von Verteilernetzanlagen kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten in der Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern, die nach § 12 NAV verpflichtet sind, Anlagen des örtlichen Verteilernetzbetreibers zu dulden. Oftmals wird trotz mehrfacher Versuche einer gütlichen Einigung der Zutritt zum Grundstück verweigert, so dass die geplanten Projekte nicht zeitnah umgesetzt werden können. In diesen Fällen verbleibt keine andere Möglichkeit, als den Klageweg zu beschreiten. (…)