Kabinett stimmt NABEG-Novelle zu

13. Dezember 2018 um 11:15 von

IMG_0099Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Der Entwurf nebst Pressemitteilung ist auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Mit der Änderung einer Vielzahl von Vorschriften sollen „verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt“ werden, heißt es in der Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dabei sollen aber weder die Umweltstandards noch die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschänkt werden. Eine wesentliche Beschleunigung erhofft man sich insbesondere dadurch, dass die Planung und die Umsetzung von Maßnahmen wie Ersatzneubauten erheblich vereinfacht werden. Die Betroffenheiten seien in diesen Fällen bekannt, so dass eine straffere Verfahrensführung gerechtfertigt sei.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Auswirkung der Beschleunigung im Netzausbau auf den Umweltschutz.

Was lange währt, wird endlich …

23. September 2015 um 13:07 von

Achtung… endlich ja, aber was?

Nach eingehenden Diskussionen unter erheblichem Zeitdruck hat heute das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Der Inhalt und die Erfolgsaussichten des Gesetzesvorhabens waren und sind umstritten.

Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung sollen fortan vor allem neue KWK-Anlagen gezielt gefördert werden, wenn deren Betrieb dabei hilft, den CO2-Ausstoß weiter zu verringern. Dazu ist ein Anstieg der Fördergelder auf 1,5 Mrd. € vorgesehen. Eine Förderung erhalten aber auch – zumindest für vier Jahre – bereits existierende besonders effiziente KWK-Anlagen, um deren Abschaltung zu verhindern.

Um dem damit für Letztverbraucher verbundenen Anstieg von Stromkosten entgegenzuwirken, wird die Lastenverteileilung angepasst. Obgleich Privilegierungen für stromintensive Unternehmen nicht vollständig abgeschafft werden,erfolgt auch eine stärkere Belastung dieser Kundengruppe.

Ob das Gesetz die gewünschten Effekte – Erhalt und Steigerung CO2-reduzierter Wärme- und Stromversorgung – erzielen wird, bleibt abzuwarten. Bezweifelt wird (so etwa der VKU in der heutigen Pressemitteilung) unter anderem, ob der Förderrahmen geeignet ist, alle Potentiale auszuschöpfen, oder ob nicht zu befürchten ist, dass gerade besonders effiziente Anlagen trotz der verbesserten Förderbedingungen auf der Strecke bleiben.

Weitere Hinweise Pressemitteilung des BMWi