Der Ton macht die Musik – auch bei der Grundstücksbenutzung

4. Juni 2014 um 12:49 von

Strommast AusschnittSie kennen das Problem: Jeder möchte Strom und Gas zu jeder Zeit verfügbar haben; und das möglichst kostengünstig. Sobald es aber daran geht, einem Nachbarn oder gar einer Person, die man nicht einmal kennt, durch Bereitstellen eigenen Eigentums die gleichen Möglichkeiten zu eröffnen, fehlen jegliche Bereitschaft und jegliches Verständnis.

Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail. Obwohl § 12 NAV/NDAV nicht übermäßig kompliziert aufgebaut sind, treten trotz einschlägiger Rechtsprechung immer wieder neue Fallstricke auf, die es zu umgehen gilt. Aber ein weiterer, nicht zu unterschätzender Faktor kommt hinzu: die soziale Komponente. Sobald es an das eigene Eigentum geht, ist die Schwelle der Reizbarkeit äußerst niedrig. Dies bekommen die Mitarbeiter vor Ort immer wieder intensiv zu spüren. Deswegen ist es äußerst wichtig, den richtigen Ton zu treffen. Dies gilt auch und vor allem, wenn sich die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht mehr vermeiden lässt. Ungeschickt formulierte Schreiben eines Rechtsanwalts können die Fronten für langen Zeit verhärten.

Dies kann letztlich auch zu Schwierigkeiten im Umgang mit öffentlichen Stellen führen. Einschlägige Erfahrungen zeigen, dass Gerichte umso schneller einen „Schutzreflex“ zu Gunsten des Kunden entwickeln, je schwieriger sich die vorgerichtliche Korrespondenz – durch den Netzbetreiber veranlasst – gestaltet hat. Gleiches gilt gegenüber Vollstreckungsbehörden, falls deren Einschaltung beispielsweise im Anschluss an ein Eilrechtsschutzverfahren erforderlich wird. Daher ist, auch weil man sich zumeist zweimal im Leben sieht, Bedacht in der Ansprache an den Kunden geboten.

 

Berlins verzweifelte Suche nach Stromquellen?!

17. April 2014 um 12:31 von

Stecker-SchildDie Welt-Online zitiert in ihrer Ausgabe vom10.04.2014 unter der Überschrift Berlins verzweifelte Suche nach Stromquellen aus einem noch geheimen Bericht des Bundesnetzagentur. Dieser enthülle Unglaubliches:

„Da will man dem Energiekonzern E.on zwar erlauben, sein bayerisches Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im kommenden Jahr abzuschalten. Doch zu den Voraussetzungen der politisch erwünschten Stilllegung gehört, dass der französische Methusalem-Meiler Fessenheim im Erdbebengebiet des Rheingrabens weiter am Netz bleibt, um im Notfall die süddeutsche Stromversorgung zu sichern. Der Atomausstieg, auf den sich Deutschland international so viel einbildet, funktioniert einstweilen also nur, weil man sich insgeheim auf Atomstrom aus einem Uralt-Reaktor im Ausland verlässt.

Es kommt noch schlimmer: Weil die Versorgungslage im Süden ab Ende 2017 erst so richtig prekär wird, bereitet sich die Bundesregierung darauf vor, erstmals einen Kraftwerksneubau staatlich anzuordnen. Denn freiwillig ist kein privater Investor bereit, unter den Bedingungen der Energiewende Geld in neue Kraftwerke zu stecken, seien sie zur Aufrechterhaltung des Stromversorgung auch noch so dringend nötig.

Deshalb arbeitet die Bundesnetzagentur bereits an der Ausschreibung für das erste deutsche Staatskraftwerk der Nachkriegszeit. Es handelt sich dabei auch um das amtliche Siegel auf dem Totenschein des deutschen Energiemarktes und zugleich um die Bankrotterklärung der deutschen Energiewendepolitik.“

Hier der Link zum gesamten Artikel:

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article126762434/Berlins-verzweifelte-Suche-nach-Stromquellen.html

nebst einem weiteren Bericht, der sich tiefergehend mit den Plänen zur Errichtung eines „besonderen netztechnischen Betriebsmittels im Sinne“ der Reservekraftwerksverordnung  (in der Diktion der Welt: „Staatskraftwerk“) auseinandersetzt.

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article126769283/Staatskraftwerk-aus-Angst-vor-Blackouts-geplant.html

 

Dortmunder Off-Peak

10. April 2014 um 11:14 von

DSC_2487-1Liebe Freunde der Kanzlei,

am 29.04.2013, 18:30 Uhr findet unser „Dortmunder Off-Peak“ erneut in der Weingalerie Kaiserstraße – VinoVin, Kaiserstr. 77, 44135 Dortmund statt.

Im Fokus dieser zweiten Veranstaltung stehen neben einem lockeren Austausch in gemütlicher Atmosphäre die in der Branche lang erwarteten Urteile des BGH vom 17.12.2013 (KZR 65/12 sowie KZR 66/12), die einen vorläufigen Schlusspunkt unter die in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Fragen zur Ausgestaltung des Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG, zu möglichen Rügepflichten sowie zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Konzessionsvergabeverfahren setzen.

Vgl. auch Blog-Beitrag: „BGH – Keine Ansprüche auf Netzübertragung bei rechtswidriger Konzessionsvergabe

Wir freuen uns sehr, dass sich Frau Gabriele Krater, Referatsleiterin Kartellrecht, Energiehandel, Vertriebsprodukte im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen bereit erklärt hat, zur Einstimmung in einem kurzen Vortrag vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidungen sowie der jüngsten OLG-Rechtsprechung aus ihrer Sicht den gesetzlichen Handlungsbedarf zu skizzieren. Für das leibliche Wohl ist im Rahmen einer Weinprobe gesorgt.

Zur Anmeldung schicken Sie uns eine E-Mail an off-peak@hoech-partner.de. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Wir werden die Anmeldungen daher nach dem Prinzip first come, first served berücksichtigen.

OLG Karlsruhe: Entscheidung des LG Mannheim zu § 46 EnWG aufgehoben

26. März 2014 um 13:38 von

PressemeldungDas OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 26.03.2014 – 6 U 68/13 (Kart.) die Entscheidung des LG Mannheim vom 03.05.2013 − 22 O 33/12 Kart. (EnWZ 2013, 328) abgeändert und festgestellt, dass der Neukonzessionär mangels wirksamen Konzessionsvertrages keinen Anspruch auf Netzübertragung hat.

Bislang liegt nur eine Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vor. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir hierüber in unserem Blog informieren.

 

In eigener Sache: Anleitung zur Integration des RSS-Feed in Outlook

21. März 2014 um 08:00 von

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Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Freunde der Kanzlei,

unten stehend finden Sie die Anleitung zur Integrierung unseres Blogs als RSS-Feed in Outlook. Scheuen Sie sich bitte nicht, sich bei Fragen und Problemen an uns telefonisch zu wenden. Wir helfen gern weiter.

 

Anleitung zur Integration des RSS-Feed in Outlook:

    1. klicken Sie in der linken Navigationsleiste von Outlook mit dem rechten Mausknopf auf „RSS-Feeds“
    2. wählen Sie aus dem Menü „Neuen RSS-Feed hinzufügen…“
    3. geben Sie in das sich öffnende Feld „http://www.hoech-blog.de/feed/“ ein
    4. klicken sie auf „hinzufügen“
    5. beantworten Sie die Frage von Outlook, ob Sie wirklich hinzufügen wollen, mit „ja“
    6. fertig