Bundesverfassungsgericht bestätigt BGH zu Netzentgelten

19. Oktober 2017 um 17:39 von

justitia-421805_640Mit Beschluss vom 26.09.2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Urteilsverfassungsbeschwerden (1 BvR 1486/16, 1 BvR 1487/16, 1 BvR 2490/16 und 1 BVR 2491/16; Pressemeldung) des Ökostrom- und Ökogasanbieters LichtBlick SE gegen mehrere BGH-Entscheidungen nicht zur Entscheidung angenommen. Der BGH hatte zuvor Klagen der LichtBlick SE (EnZR 50/14, EnZR 72/14, EnZR 19/15 und EnZR 20/15) wegen angeblicher Unbilligkeit aufsichtsbehördlich genehmigter Netzentgelte zurückgewiesen.

Mit ihren Verfassungsbeschwerden hatte sich LichtBlick insbesondere gegen die Rechtsprechung des BGH zur Indizwirkung der aufsichtsbehördlichen Entgeltgenehmigung gewandt.

Das Bundesverfassungsgericht weist in dem heute bekannt gewordenen Beschluss die Argumentation von LichtBlick zurück und bestätigt zugleich die Rechtsprechung des BGH. Der Gesetzgeber habe mit der Entscheidung für eine Ex-ante-Regulierung in zulässiger Weise der Rechtssicherheit in Bezug auf die Höhe der Netzentgelte ein größeres Gewicht zugebilligt als dem individuellen Kostenfeststellungsinteresse. Ausgehend hiervon beruhe die Annahme einer Indizwirkung in der Rechtsprechung des BGH nicht auf sachfremden Erwägungen.

Darüber hinaus erkannt das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber trotz ihres natürlichen Monopols an. Unter welchen Voraussetzungen der Geheimnisschutz im Einzelfall gegebenenfalls hinter den Interessen des Nutznutzers zurückzustehen hat, musste das Bundesverfassungsgericht wegen der bereits ausgesprochenen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden allerdings nicht entscheiden.

Südwestfälischer Elektromobilitätstag erfolgreich

27. September 2017 um 17:09 von

IMG_6718Bürgermeister Dr. Thomas Schöne, IHK Präsident (Arnsberg) Ralf Kersting und die Infineon Technologies AG luden zum „Südwestfälischen Elektromobilitätstag: Elektrofahrzeuge im gewerblichen Einsatz“ nach Warstein-Belecke ein. Und sie kamen!

Mit circa 260 Teilnehmern war die Resonanz zu recht groß. Die TeilnehmerInnen konnten nicht nur die elektrisch betriebenen PKW sämtlicher Hersteller Probe fahren, sondern sich auch über das Angebot an Einsatzmöglichkeiten von Elektromobilität im gewerblichen Bereich informieren. Insbesondere stießen der StreetScooter der Deutsche Post DHL Group und weitere Neuheiten im Nutzfahrzeugsegment auf großes Interesse.

Neben den zahlreichen spannenden Fachvorträgen und Ausblicken in die nähere Zukunft hielt der nordrheinwestfälische Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Prof. Dr. Andreas Pinkwart eine enthusiastische Rede für die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Elektromobilität.

Eine gelungene Veranstaltung mit Wiederholungspotential!

Höch und Partner zählt erneut zu den besten Kanzleien

26. September 2017 um 18:35 von

hoechpartner_FINALWir freuen uns, dass wir auch dieses Jahr wieder in der Focus-Spezialausgabe „Das ist Ihr Recht!“ (Okt./Nov. 2017) als eine von Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Energierecht geführt werden. Wir bedanken uns bei allen, die uns so positiv bewertet haben.

TelDaFax-Forderung auf Debitos versteigert

8. September 2017 um 12:09 von

hand-517114_1280Kaum ein Netzbetreiber ist von Forderungsanfechtungen im Rahmen der TelDaFax-Insolvenzen verschont geblieben. Nach Zahlung der ausgeurteilten oder im Vergleichswege vereinbarten Beträge leben die Forderungen des Anfechtungsgegners insoweit wieder auf und können zur Tabelle angemeldet werden. Informierten Kreisen zufolge ist eine solche Forderung nach Insolvenzanfechtung jüngst auf der Forderungsbörse Debitos erfolgreich versteigert worden. Dem schnellen Liquiditätszufluss steht dabei naturgemäß ein Abschlag auf die zu erwartende Insolvenzquote gegenüber.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen der TelDaFax-Insolvenz gehen derweil weiter. Aktuelles Thema ist insbesondere die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care-Energy AG eröffnet

22. August 2017 um 11:36 von

PressemeldungAm 16.08.2017 um 15:30 Uhr ist durch das zuständige Amtsgericht Bremen als Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care-Energy AG eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen bestellt. Einzelheiten zum weiteren Verfahren ergeben sich aus dem Eröffnungsbeschluss.