Grenzpreis Strom steigt um gut 11 %

17. Dezember 2019 um 18:39 von

Wie das Statistische Bundesamt vor ein paar Tagen berichtet hat, liegen die durchschnittlichen Erlöse aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (der sogenannte Grenzpreis) im Jahr 2018 bei 13,92 ct./kWh nach zuvor 12,5 ct./kWh im Jahre 2017. Diese erhebliche Steigerung um mehr als 11 % ist auf eine Änderung des Energiestatistikgesetzes zurückzuführen. Erstmals wurden jetzt auch die Netzentgelte, die den Sondervertragskunden in Rechnung gestellt werden, in die Berechnung des Durchschnittserlöses einbezogen.

Der Grenzpreis des Jahres 2018 ist gemäß § 2 Abs. 4 KAV maßgeblich für die Konzessionsabgaben-Abrechnung von Stromlieferungen an Sondervertragskunden im Jahr 2020. Lieferungen zu Durchschnittserlösen unterhalb des Grenzpreises dürfen nicht mit Konzessionsabgaben belastet werden. Wenn der Grenzpreis, wie jetzt geschehen, erheblich steigt, heißt dies also, dass mehr Kunden als in den Vorjahren KA-frei beliefert werden können. Um eine Lieferung unterhalb des Grenzpreises belegen zu können, ist allerdings in der Regel die Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestats erforderlich.

Änderung des EEG 2017 sowie Änderung des KWKG 2016

28. November 2019 um 10:57 von

Am 25. November 2019 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen verkündet worden. Damit erfährt das EEG 2017 seine neunte bzw. das KWKG 2016 seine siebte Änderung. Die Änderungen betreffen vor allem die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10 MW. Die Änderungen treten teilweise zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2019 rückwirkend, grundsätzlich aber zum 26. November 2019 in Kraft.

Stromsteuerlicher Handlungsbedarf zum 31.12.2019?!

28. November 2019 um 10:54 von

Mit Gesetz vom 22.06.2019 hat der Gesetzgeber die Befreiung nach dem Stromsteuergesetz neu geregelt. Er hat dabei insbesondere nach dem neu gefassten § 9 Abs. 4 StromStG wesentlich mehr  Stromsteuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen als früher unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt. Dieser Vorbehalt ist gegenüber der früheren Gesetzesfassung deutlich ausgeweitet worden.

Zugleich hat der Gesetzgeber in einer Übergangsregelung angeordnet, dass die erforderliche Erlaubnis ab Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2019 widerruflich als erteilt gilt, wenn der Antrag auf Erlaubnis bis zum 31.12.2019 nachgereicht wird. Damit besteht für alle Betroffenen ein unmittelbarer Handlungsbedarf, zur Meidung von Steuernachteilen bis zum Jahresende den gebotenen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zu stellen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.zoll.de.

Chancen und Grenzen des „Partizipationsbooms“

19. November 2019 um 12:02 von

Einmal mehr hat sich unser Kooperationspartner Hitschfeld
Büro für strategische Beratung GmbH
mit den Chancen und Grenzen von Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt. Eine Zusammenfassung von Uwe Hitschfeld:

„Mehr Formen der politischen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern haben sich heute fast alle politischen Akteure auf die Fahnen geschrieben. Die Bandbreite der befürworteten Verfahren und Gegenstände ist dabei sehr groß.

Aber führen die viele Beteiligungsformen der modernen Demokratie wirklich zu mehr Vertrauen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Astrid Lorenz und Prof. Dr. Christian Hoffmann (beide Universität Leipzig) stellt sich Uwe Hitschfeld diese Frage in seinem Beitrag für die EnBW-Stiftung Energie & Klimaschutz.

Ihr Gastbeitrag „Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland“ ist Teil der demnächst bei Springer VS erscheinenden Buchveröffentlichung „Partizipation für alle und alles? – Fallstricke, Grenzen und Möglichkeiten“. Vorab zugänglich ist der Beitrag über die Plattform der Stiftung Energie & Klimaschutz.“

Link: Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland

JUVE Handbuch 2019/2020

28. Oktober 2019 um 13:21 von

Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder mit unseren Standorten in Dortmund und Berlin als eine der renommierten Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht in das JUVE-Handbuch 2019/2020 aufgenommen worden zu sein. Wir bedanken uns bei unseren Mandanten und auch Kollegen für die Unterstützung und die Bereitschaft, gegenüber der JUVE-Redaktion unsere Expertise und unsere Arbeitsweise hervorzuheben. Wir werden alles daran setzen, das Leistungsniveau zu halten und weiter zu steigern.