Beginn der Verjährung (immer noch erst) nach Rechnungslegung

7. August 2019 um 18:36 von

bgh_front2In einer für die energiewirtschaftliche Praxis wichtigen Entscheidung hat der BGH mit aktuellem Urteil vom 17.07.2019 (AZ: VIII ZR 224/18) seine jahrzehntelange Rechtsprechung bestätigt, dass die Verjährung eines Vergütungsanspruchs im Bereich der Grundversorgung erst am Ende des Jahres zu Laufen beginnt, in dem die Rechnung gelegt worden ist. Auf die tatsächliche Belieferung kommt es also nicht an. Der BGH begründet dies damit, dass gemäß § 17 Abs. 1 GVV der Vergütungsanspruch erst mit Rechnungslegung fällig werde und damit erst zu diesem Zeitpunkt im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstehe.

Das alles ist für Energiejuristen nichts Neues. Neu ist hingegen, dass der BGH explizit den Versuch zurückgewiesen hat, an diesem verjährungsrechtlichen Ergebnis etwas mit Verweis auf § 40 Abs. 4 EnWG zu ändern. Danach müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums bzw. spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. Unter Berücksichtigung dieser Regelung hatte das Landgericht Flensburg als Berufungsgericht die Auffassung vertreten, der Beginn der Verjährung sei entgegen der alten BGH-Rechtsprechung doch vorzuverlegen, wenn der Grundversorger die Abrechnung entgegen § 40 Abs. 4 EnWG verzögere.

Dem hat der BGH allerdings eine Absage erteilt. § 40 Abs. 4 EnWG sei keine Bestimmung, die den Lauf der Verjährung betreffe. Allerdings sei § 40 Abs. 4 EnWG auch nicht aus rechtlicher Sicht unbeachtlich. Wenn ein Energieversorger mit seiner Abrechnungspraxis dagegen verstoße, sei zwar die Forderung nicht verjährt; allerdings kämen grundsätzlich Schadenersatzansprüche des Kunden in Betracht. Der BGH lässt allerdings auch anklingen, dass in aller Regel nur das Energieversorgungsunternehmen, nicht der Kunde, durch eine zeitlich verspätete Abrechnung einen Nachteil erleidet.

BGH bestätigt Festlegung der BNetzA zu den Eigenkapitalzinssätzen in der dritten Regulierungsperiode

9. Juli 2019 um 18:08 von

hand-517114_1280Mit Beschlüssen vom 09.07.2019 (EnVR 41/18 und EnVR 52/18) hat der BGH die Rechtsbeschwerden der Netzbetreiberin zurückgewiesen, auf die Rechtsbeschwerde der BNetzA die Beschwerdeentscheidungen des OLG Düsseldorf vom 22.03.2018 (Az. 3 Kart 1061/16 und 3 Kart 1062/16) aufgehoben und die Festlegung der BNetzA zur Höhe der Eigenkapitalzinssätze in der dritten Regulierungsperiode bestätigt. Damit bleibt es für Neuanlagen bei einem Zinssatz von 6,91 % und für Altanlagen bei 5,12 %.

Forschungsvorhaben „Evaluation des Netzausbaus“ – Abschlussbericht veröffentlicht

13. Dezember 2018 um 11:56 von

Screenshot (35)Wir freuen uns, dass der Abschlussbericht zu unserem Forschungsvorhaben „Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf seine Wirksamkeit für den Umweltschutz – juristisch, planerisch, technisch“ auf der Seite des Umweltbundesamtes veröffentlicht ist.

Kabinett stimmt NABEG-Novelle zu

13. Dezember 2018 um 11:15 von

IMG_0099Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Der Entwurf nebst Pressemitteilung ist auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht. Mit der Änderung einer Vielzahl von Vorschriften sollen „verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt“ werden, heißt es in der Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums. Dabei sollen aber weder die Umweltstandards noch die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschänkt werden. Eine wesentliche Beschleunigung erhofft man sich insbesondere dadurch, dass die Planung und die Umsetzung von Maßnahmen wie Ersatzneubauten erheblich vereinfacht werden. Die Betroffenheiten seien in diesen Fällen bekannt, so dass eine straffere Verfahrensführung gerechtfertigt sei.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Studie zur Auswirkung der Beschleunigung im Netzausbau auf den Umweltschutz.

Studie zur Auswirkung der Beschleunigung im Netzausbau auf den Umweltschutz

3. September 2018 um 09:44 von

solar-cells-191689_640„Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf seine Wirksamkeit für den Umweltschutz – juristisch, planerisch, technisch“ (FKZ 3715 41 114 0) – so der komplexe Name für ein nicht minder komplexes Projekt, welches Höch und  Partner aktuell gemeinsam mit Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH und SWECO für das Umweltbundesamt (UBA) vorlegt.

Die Studie wird vom Umweltbundesamt demnächst veröffentlicht und auf der Tagung „Wissenschaftsdialog 2018“ der Bundesnetzagentur am 20. und 21.September in Bonn vorgestellt.

Weitere Details können Sie bereits jetzt auf der Internetseite von Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH nachlesen.