Bundesnetzagentur klärt über Mieterstrommodelle auf

28. November 2017 um 22:22 von

hand-517114_1280Die Bundesnetzagentur erklärt auf ihrer Internetseite (Link) anschaulich die Unterschiede zwischen dem Mieterstromzuschlag gemäß § 23b Abs. 2 EEG und anderen Mieterstrommodellen. Sehr lesenswert!