Südwestfälischer Elektromobilitätstag erfolgreich

27. September 2017 um 17:09 von

IMG_6718Bürgermeister Dr. Thomas Schöne, IHK Präsident (Arnsberg) Ralf Kersting und die Infineon Technologies AG luden zum „Südwestfälischen Elektromobilitätstag: Elektrofahrzeuge im gewerblichen Einsatz“ nach Warstein-Belecke ein. Und sie kamen!

Mit circa 260 Teilnehmern war die Resonanz zu recht groß. Die TeilnehmerInnen konnten nicht nur die elektrisch betriebenen PKW sämtlicher Hersteller Probe fahren, sondern sich auch über das Angebot an Einsatzmöglichkeiten von Elektromobilität im gewerblichen Bereich informieren. Insbesondere stießen der StreetScooter der Deutsche Post DHL Group und weitere Neuheiten im Nutzfahrzeugsegment auf großes Interesse.

Neben den zahlreichen spannenden Fachvorträgen und Ausblicken in die nähere Zukunft hielt der nordrheinwestfälische Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Prof. Dr. Andreas Pinkwart eine enthusiastische Rede für die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Elektromobilität.

Eine gelungene Veranstaltung mit Wiederholungspotential!

Mehr Geschwindigkeit für Glasfaser?

25. Februar 2016 um 21:52 von

NetzwerkkabelAm 27.01.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen. Damit soll die Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation umgesetzt werden, die bis zum 1. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen war.

Schon im Rahmen der „Digitalen Agenda“ wies die Kommission auf die Notwendigkeit hin, Maßnahmen zur Senkung der Kosten des Breitbandausbaus zu treffen. Dazu wurde den Mitgliedstaaten aufgegeben durch angemessene Planung und Koordinierung sowie die Verringerung der Verwaltungslasten zur Kostensenkung beizutragen. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten die gemeinsame Nutzung der physischen Infrastrukturen ermöglichen.

Diesem Anliegen trägt die Bundesregierung nunmehr Rechnung, indem sie durch ihren Entwurf die Senkung der Kosten für Hoch- und Tiefbauarbeiten in Angriff nimmt, auf die bis zu 80 Prozent der Investitionskosten entfallen.

Ineffizienzen sollen beim Infrastrukturausbau beseitigt und schon existierende passiver Netzinfrastrukturen genutzt werden. Im Einzelnen soll dies durch:

  • Ansprüche auf die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen sowie die Koordinierung von Bauarbeiten,
  • die Herausbildung von vorhersehbaren Mitnutzungspreisen durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle,
  • die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle,
  • die Regelung zur Glasfasermitverlegung bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten

erreicht werden.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch Änderungen der Regelungen der Wegerechte im Telekommunikationsgesetz, die ebenfalls einen schnellen, nachhaltigen und vor allem kostengünstigen Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze fördern. Dazu soll u.a. § 70 TKG neu gefasst werden. Der Entwurf dehnt einen etwaigen Mitbenutzungsanspruch über andere für die Aufnahme von Telekommunikationskabeln vorgesehenen Einrichtungen hinaus auf andere passive Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetzbetreiber aus. Darüber hinaus gestaltet der Entwurf die Zugangsvoraussetzungen und -modalitäten nunmehr explizit in den neu gefassten §§ 77d-g TKG aus. Diese regeln die Mitnutzung und den Umfang des Mitnutzungsanspruchs öffentlicher Versorgungsnetze, weiterhin die Einnahmen aus Mitnutzungen und etwaige Gründe für die Ablehnung und Versagung der Mitbenutzung.