Clearingstelle EEG: Umrüstung fossil betriebener BHKW auf Biomethan

11. April 2013 um 15:30 von

Votum2Am 09.04.2013 hat die Clearingstelle EEG ein Votum zur Frage veröffentlicht, wann ein Blockheizkraftwerk im Sinne des EEG als in Betrieb genommen gilt, wenn es bereits vor Inkrafttreten des EEG 2000 fossil betrieben und dann unter Geltung des EEG 2004 auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurde (Votum 2012/9).

Das Votum betrifft zwar eine Spezialkonstellation (leitungsgebundener Antransport des Energieträgers), gleichwohl hat die Thematik insgesamt branchenweite Bedeutung. Immer mehr Anlagenbetreiber fassen in der letzten Zeit Geschäftsmodelle ins Auge, die auf einem Erwerb von fossil betriebenen Blockheizkraftwerken und deren Umrüstung auf einen Antrieb durch Biomethan (Bioerdgas) beruhen.

Eine solche Umrüstung ist technisch in der Regel ohne größeren Aufwand möglich. Die Stromerzeugungseinheit des Blockheizkraftwerks muss nicht wesentlich verändert werden. Ziel der Anlagenbetreiber ist es, in den Genuss der (im Vergleich zum EEG 2012) höheren Vergütungssätze nach den Vorschriften der Vorgängerfassungen des Erneuerbare Energien Gesetzes zu kommen.
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