BGH zu OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.12.2012 – VI-3 Kart 137/12 (V)) – Rechtsbeschwerde zurückgewiesen

11. Juni 2014 um 07:00 von

bgh_front2Mit Beschluss vom 03.06.2014 – EnVR 10/13 hat der BGH die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.12.2012 – VI-3 Kart 137/12 (V) zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hatte in der vorstehenden Entscheidung den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 26.01.2012 – BK6-11-052 aufgehoben, mit dem diese den Alt-Konzessionär verpflichtet hatte, die im Rahmen der Netzübernahmeverhandlungen streitigen Mittelspannungsleitungen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung nach der Wahl des Neukonzessionärs zu übereignen oder den Besitz hieran zu verschaffen. Dabei hatte die Bundesnetzagentur im Rahmen des nach § 65 EnWG eingeleiteten Verfahrens die Wirksamkeit des Konzessionsvertrages nicht geprüft.

 Das OLG Düsseldorf hatte angenommen, im Rahmen der allgemeinen Missbrauchsaufsicht nach § 65 Abs. 2 EnWG seien auch strukturelle Maßnahmen der Regulierungsbehörde zulässig. Bei der Erforderlichkeit und Angemessenheit solcher Maßnahmen seien aber strenge Maßstäbe anzulegen. Gehe die Regulierungsbehörde im Rahmen ihrer allgemeinen Missbrauchsaufsicht gegen einen Verstoß des Alt-Konzessionärs gegen seine Überlassungspflichten aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG vor, so habe sie die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm, insbesondere den wirksamen Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags, umfassend zu überprüfen. Zum Inhalt des Anspruchs aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG der bis zum 03.08.2011 gültigen Fassung vertrat das OLG Düsseldorf die Auffassung, dass kein Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen bestehe und gemischt genutzte Anlagen vom Überlassungsanspruch des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG nicht erfasst werden.

Die hiergegen eingereichte Rechtsbeschwerde des Neukonzessionärs hat der BGH im Ergebnis zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, wie detailliert sich der BGH in den Entscheidungsgründen mit den einzelnen Rechtsfragen auseinandersetzt. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir hierüber in unserem Blog informieren.