BGH bestätigt Festlegung der BNetzA zu den Eigenkapitalzinssätzen in der dritten Regulierungsperiode

9. Juli 2019 um 18:08 von

hand-517114_1280Mit Beschlüssen vom 09.07.2019 (EnVR 41/18 und EnVR 52/18) hat der BGH die Rechtsbeschwerden der Netzbetreiberin zurückgewiesen, auf die Rechtsbeschwerde der BNetzA die Beschwerdeentscheidungen des OLG Düsseldorf vom 22.03.2018 (Az. 3 Kart 1061/16 und 3 Kart 1062/16) aufgehoben und die Festlegung der BNetzA zur Höhe der Eigenkapitalzinssätze in der dritten Regulierungsperiode bestätigt. Damit bleibt es für Neuanlagen bei einem Zinssatz von 6,91 % und für Altanlagen bei 5,12 %.