8.000,00 € für Hinweise auf Verstoß gegen Datenschutz?

10. Oktober 2014 um 14:14 von

privacy-policy-445157_1280Mehrere EVU berichten über ein Anwaltsschreiben, wonach ein Student im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit festgestellt haben will, dass die vom EVU verwendete Software gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoße. Hinweise zur Sache will dieser Student nur geben, wenn man eine vorgefertigte Vereinbarung abschließt und 8.000,00 € netto zahlt.

Die Empörung ist groß – vielfach ist von Erpressung die Rede. Das dürfte allerdings nicht richtig sein, denn es fehlt eine Anwendung von Gewalt oder der Drohung mit einem empfindlichen Übel. Jedenfalls wird man das Schreiben so verstehen müssen, dass derjenige, der nicht zahlt, lediglich den angebotenen Hinweis nicht bekommt – und das war´s dann auch.

Ob man das Ansinnen seriös findet, ist dabei natürlich eine ganz andere Sache. Eine Verpflichtung, das Angebot anzunehmen, besteht nicht.